Versicherungsunternehmen dürfen die freie Zahnarztwahl nicht unlauter beeinflussen
Private Krankenversicherer, die durch finanzielle Anreize versuchen, Patienten zu einem Wechsel ihres Zahnarztes zu bewegen, handeln wettbewerbswidrig, so das Oberlandesgericht (OLG) Dresden.
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